Vom Determinismus in der Städteplanung

Deterministen sind der Auffassung, dass alle Ereignisse, also auch solche, die in der Zukunft liegen, im Grunde schon festgelegt sind. Doch ganz anders, als man bei dem in diesem Zusammenhang häufig verwendeten Begriff „vorherbestimmt“, vermuten könnte, ist dieser Gedanke ganz und gar nicht theologisch oder transzendental angehaucht, da er keinen Gott oder irgend ein anderes höheres Wesen mit einer bestimmten Absicht voraussetzt.

Vielmehr sei die Zukunft in der Theorie das Ergebnis natürlicher (z. B. physikalischer) Prozesse und somit im Grunde vorhersehbar. Der griechische Philosoph Demokrit gilt als Vater dieses Gedankens. Das entzaubert den freiheitlichen Gedanken des Menschen, die Entwicklung der Zukunft selbst (mit-)gestalten zu können. Sie ahnen, worauf wir hinaus wollen?

Die Bürgerinitiative hat den fatalen Fehler gemacht, anzunehmen, das Ergebnis des Planverfahrens sei offen und könne von uns Anwohnern beeinflusst werden. Nachdem der Rat den Satzungsbeschluss getroffen hat, und der Bebauungsplan mit der Veröffentlichung im Amtsblatt rechtskräftig wird, müssen wir eingestehen, dass Demokrit vermutlich weitestgehend Recht hatte.

Denn es gibt ziemlich handfeste Hinweise, dass tatsächlich (und wirklich ganz ohne göttlichen Einfluss) schon zu Beginn des Verfahrens das Ergebnis feststand. Der Investor Pöhler hatte sich die Pflegeplätze  für die Seniorenwohnanlage am Wingert schon im Vorfeld genehmigen lassen. Warum? Natürlich aus finanziellen Gründen, da solche Pflegeplätze gefördert werden. Oder besser gesagt wurden, denn der Dürener Kreistag hat in seiner Sitzung am 27. September 2016 eine verbindliche Bedarfsplanung für den Kreis Düren im Bereich der vollstationären Pflege beschlossen und damit faktisch ausgeschlossen, dass wegen der festgestellten Überversorgung in Düren Stadt zu diesem Zeitpunkt neue und zusätzliche Plätze genehmigt werden. Das Dokument zur kommunalen Pflegeplanung des Kreises Düren finden Sie HIER, Einen Auszug der Ist-Situation zeigt das folgende Bild:

Herr Pöhler, der selbst im Kreistag sitzt, hatte ein natürliches Interesse, sich diese Plätze vor der Beschlussfassung zu sichern.

Einen solchen Antrag darf man sich jedoch nicht formlos vorstellen, indem man die entsprechende Behörde aufsucht und mitteilt, dass man 80 Pflegeplätze bereitstellen will und die doch jetzt mal bitte genehmigt werden sollen.

Nein, für das Verfahren nach § 10 Absatz 3 APG DVO NRW sind dem örtlichen Träger der Sozialhilfe für Baumaßnahmen sowohl bei Eigentums- als auch bei Mietobjekten mindestens folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Bemaßte Grundrisspläne im Maßstab 1 : 100 mit Eintragung einer dreiseitigen freistehenden Bettenaufstellung und Darstellung der Sanitäranlagen
  • Flächenberechnungen nach DIN 277 (aufgeteilt nach Bereichen wie z. B. vollstationäre Pflege, vermietete Flächen (z. B. Frisör) und sonstige Fremdnutzungen)

Bemaßte Grundrisspläne? Zu einem Zeitpunkt, da sich das Bauleitverfahren nach Aussage des Amtes für Stadtentwicklung noch in einem „… sehr frühen Stadium…“ befand?

Und da ist er wieder, der elementare Fehler: Wir haben tatsächlich gedacht, der Begriff „Verfahren“ würde einen Prozess beschreiben und zu einem ergebnisoffenen Ziel führen. Wenn Pläne, auf deren Grundlage Pflegeplätze genehmigt werden, jedoch schon zu Beginn des Verfahrens vorlagen, erscheint diese Definition geradezu lächerlich.

Obwohl man schon früher darauf hätte kommen können. Denn Frau Strack, die als Vertreterin des Investors an Gesprächen mit der Bürgerinitiative Anfang 2017 teilnahm, kommentierte die alternativen Vorschläge der BI zu einer verträglicheren Bauweise mit den Worten: „… Die Arbeit hätten Sie sich sparen können. Ein Pflegeheim kann man wegen der vielen Vorschriften im Grunde nur so und nicht anders bauen …“.

Jetzt wissen wir auch, warum!