Profitieren Sie von der Sicherheit unseres Sozialsystems

So der Wortlaut eines Slogans aus der Pflegeinvest-Branche.

Aber freuen Sie sich nicht zu früh, denn SIE sind damit wahrscheinlich nicht gemeint. Es sei denn, Sie haben gerade 170.000,- EUR auf der hohen Kante und können sich die ein oder andere Pflegewohnung als Investment gönnen. Oder Sie haben genug Spielgeld, um sich in einen Private Equity Fond einzukaufen.
Wenn aber nicht SIE profitieren, wer dann? Halten wir uns das einmal am Beispiel der gerade an „Schönes Leben“ (Waterland) verkauften Gut Köttenich GmbH vor Augen.

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Abwägungsfehleinschätzung in Verbindung mit § 12 Abs. 3a BauGB

An dieser Stelle möchten wir eine Einschätzung abgeben, wie die Bürgerinitiative, mit dem jetzigen Wissen, das sie leider erst ein gutes Jahr nach Verab­schiedung des Bebau­ungsplans (B-Plans), und damit zu spät, gewonnen hat, die rechtliche Lage rund um das Zustandekommen des B-Plans im Nachhinein beurteilt. Das Resultat vorweg: unserer Meinung nach liegt sowohl eine Abwägungs­fehl­einschätzung vor, die gegen § 2 Abs. BauGB verstößt, als auch eine daraus resultierende Abwägungs­dispro­portionalität, die gegen § 1 Abs. 7 BauGB verstößt.

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