Jeder kleine Bauherr, der ein Einfamilienhaus baut, weiß, dass er sich ganz genau an die Vorgaben des Bebauungsplans zu halten hat. Wer hat nicht schon von Freunden Berichte gehört, dass die Bauaufsicht streng durchgreift, wenn die Traufhöhe zu hoch geraten ist oder ein Erker zu weit vorspringt. Dann wird in der Regel der Rückbau verlangt. Und jeder weiß wohl auch, dass Garagen nicht zu Wohnzwecken verwendet werden dürfen.
Nun denken Sie vielleicht, die Vorschriften würden für jeden Bauherren gleich gelten. Weit gefehlt, denn wenn Sie nur groß genug bauen, können Sie es schaffen, dass ein einmal erlassener Bebauungsplan im Nachhinein für Ihre Spezialwünsche angepasst wird. „Seniorenquartier Elsdorf An Gut Ohndorf – Oder: was nicht passt, wird passend gemacht“ weiterlesen
Fall Aldenhoven: was sind die Eingaben der Bürger wert?
Wie wir in unserem Beitrag über Aldenhoven berichtet haben, passierte dort zusammengefasst folgendes: Anfangs machte der Investor dem Gemeinderat sein Bauvorhaben schmackhaft, indem er zunächst Pläne für 22 Bungalows und ein Zentralgebäude für 19 betreute Wohnungen vorlegte. Dieses niedrige Bungalow-Dorf fand Zustimmung beim Aldenhovener Rat, der daraufhin vom Kreis DN einen Bebauungsplan ausarbeiten ließ. Einmal als Satzung beschlossen, war dieser Bebauungsplan ab dem 19.11.2015 gültig. Leider machte der Rat einen fatalen Fehler: der beschlossene Bebauungsplan war so allgemein gehalten, dass auch eine dichtere Bebauung mit höheren Gebäuden möglich war. „Fall Aldenhoven: was sind die Eingaben der Bürger wert?“ weiterlesen