Fall Aldenhoven: was sind die Eingaben der Bürger wert?

Wie wir in unserem Beitrag über Aldenhoven berichtet haben, passierte dort zusammengefasst folgendes: Anfangs machte der Investor dem Gemeinderat sein Bauvorhaben schmackhaft, indem er zunächst Pläne für 22 Bungalows und ein Zentralgebäude für 19 betreute Wohnungen vorlegte. Dieses niedrige Bungalow-Dorf fand Zustimmung beim Aldenhovener Rat, der daraufhin vom Kreis DN einen Bebauungsplan ausarbeiten ließ. Einmal als Satzung beschlossen, war dieser Bebauungsplan ab dem 19.11.2015 gültig. Leider machte der Rat einen fatalen Fehler: der beschlossene Bebauungsplan war so allgemein gehalten, dass auch eine dichtere Bebauung mit höheren Gebäuden möglich war. Und genau solch eine Bebauung zog der Investor am Ende auch durch, und realisierte, am ursprünglichen, aber schlecht formulierten Willen vieler Ratsmitglieder vorbei, drei große Gebäude mit insgesamt 59 Pflegeplätzen. Von den 22 netten, niedrigen Bungalows blieben am Ende gerade noch 2 übrig, was im Rat letztlich – aber leider zu spät – für großen Unmut sorgte. Wie das „Bungalow-Dorf“ heute aussieht, sehen Sie HIER.

Nun mag man sich die Frage stellen, wieso denn dem Aldenhovener Rat nicht bewusst war, dass der Bebauungsplan eine weitaus höhere, unerwünschte Bebauung ermöglicht? Weiß der Rat so etwas nicht? Hat es dem Rat niemand gesagt? Und hier kommt der Treppenwitz der Geschichte: im Vorfeld haben ZWEI Anwohner auf genau diesen Sachverhalt in ihren Eingaben im Rahmen der Bürgerbeteiligung ausdrücklich hingewiesen! Nachzulesen HIER.

An dieser Stelle ein Zitat aus der sehr klugen und weitsichtigen Eingabe eines Bürgers: „Meine Sorge besteht hauptsächlich darin, dass die geplante B-Planänderung Grundlage für spätere geplante und jetzt noch nicht bekannte Vorhaben sein könnte. Was ist wenn z.B. dieses Seniorendorf so gar nicht realisiert und umgesetzt wird und ein neuer Investor/Bauherr ein komplett anderes Konzept entwickelt, dass dann planungsrechtlich nicht zu verhindern ist. Es ist zu beachten, dass die jetzt einmal beschlossenen und festgelegten B-Planfestsetzungen für alle zukünftigen Planungen gelten. Nach den beabsichtigten Festsetzungen ist ja eine sehr großzügige und großflächige Bebauung möglich. Als Nachbar bin ich direkt davon betroffen und hätte dann keine Möglichkeit dies zu verhindern. Oder wird in den Festsetzungen geregelt, dass nur das konkrete Vorhaben (Seniorendorf) realisiert werden kann?

Wurde diese Eingabe ernst genommen? Wurden Konsequenzen gezogen und der Bebauungsplan angepasst, was zu diesem Zeitpunkt ohne weiteres hätte passieren können? Nein. In der Erwiderung (Abwägung) wird dem Bürger nur lapidar „erklärt“, dass es sich eben um einen angebotsorientierten Bebauungsplan handele. Was diese Antwort mit dem Inhalt der Eingabe zu tun hat, weiß wohl nur der Schriftsteller. Und diesen Abwägungen haben alle Ratsmitglieder einhellig zugestimmt. Da darf die Frage erlaubt sein, ob die Ratsmitglieder die Eingaben der Bürger und die Abwägungen, denen sie schließlich mit Ihrem Votum zugestimmt haben, überhaupt gelesen haben?

Auch wenn solch ein allgemeiner Bebauungsplan wie in Aldenhoven in Gürzenich nicht zum Zuge kommt, und auch wenn die hier aufgezeigten ungeheuerlichen Vorgänge sicherlich nicht typisch für jedes Bauvorhaben sind, so glauben wir dennoch ein gewisses Muster zu erkennen, wie in Bauleitverfahren mit Bürgereingaben umgegangen wird. Im Detail werden wir dieses Thema in diesem Blog schon bald erörtern.

Vielleicht haben auch Sie Erfahrungen mit der Aufstellung von Bebauungsplänen gemacht, vielleicht sogar eigene Bürgereingaben verfasst? Dann wissen Sie ja, ob und wie diese berücksichtigt wurden. Urteilen Sie selber.